Heute habe ich meine Anwältin auf ein Urteil von letztem Jahr November angesprochen, das besagt, dass der Aufwand für Kinderbetreuung anteilig vom unterhaltspflichtigen Elternteil mit übernommen werden muss.
Dummerweise hat mich vorher niemand darauf hingewiesen und ich habe es jetzt durch Zufall mitbekommen und nachgelesen.
Mal schauen, was daraus wird bzw. werde ich meinen Ex-Mann beim heutigen Kinderbesuch mal darauf ansprechen und schauen, ob wir es so regeln können oder ob er es doch lieber über die Anwältin laufen lassen möchte (was natürlich auch wieder Geld kosten würde)…
Ich bin ja echt niemand, der jemandem das Hemdchen ausziehen will, aber wenn das Geld meinem Kind zusteht, soll die kleine Maus es auch haben. Bekommen ja sowieso schon nur den Mindestunterhalt.
